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OLG Frankfurt/Main (20 W 254/95) | Datum: 11.07.1997
Im Erbrecht ist als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gesamthirntodes zu verstehen. Nimmt die Ehefrau des Erblassers ihren begründeten Scheidungsantrag, dem der Erblasser zugestimmt hatte, vor dem Eintritt des Herz- und [...]